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Organisation der FISAuszug der Statuten12. Die Organe der FIS sind 12.1 Entscheidungsorgane 12.2 Beratende Organe: 12.3 Für Wettkampfaufgaben 12.4 Rechnungsrevisoren Kongress13. Zuständigkeit und Aufgaben 13.1 Der Kongress ist das oberste Organ der FIS. 13.2 Der Kongress hat folgende Aufgaben: Vorstand26. Zuständigkeit 26.1 Der Vorstand ist zwischen den Kongressen die oberste Behörde der FIS. 26.2 Der Vorstand trifft alle erforderlichen Entscheide. Soweit solche Entscheide aber in die Zuständigkeit des Kongresses fallen, sind sie nur bis zum nächsten Kongress gültig und müssen diesem zur Entscheidung vorgelegt werden. 26.3 Der Vorstand vertritt die FIS nach aussen und pflegt die Beziehungen zu anderen internationalen Sportverbänden und Organisationen. 27. Aufgaben und Verantwortung 27.1 Der Vorstand ist für die gesamte Geschäftsführung verantwortlich. 27.2 Im einzelnen obliegen dem Vorstand folgende Aufgaben: 27.3 Der Vorstand kann einzelne seiner Aufgaben an den Präsidenten und/oder den Generalsekretär delegieren. 27.4 Die laufende Geschäftsführung besorgen der Präsident und/oder der Generalsekretär entsprechend ihren Pflichtenheften FIS Gericht40. Das FIS Gericht entscheidet über: 40.1 Beschwerden gegen die vom Vorstand und der Beschwerdekommissionen verhängten Sanktionen, ausgenommen in Dopingfällen 40.2 Streitigkeiten zwischen Mitgliedverbänden 40.3 Streitigkeiten zwischen Mitgliedverbänden und Wettkämpfern, sofern beide Parteien dmit einverstanden sind 40.4 die anderen Fälle auf Verlangen des Vorstandes (siehe Bestimmungen über die Disziplinarstrafen) Die Beschwerdekommissionen41 Die Beschwerdekommissionen entscheiden über: 41.1 Beschwerden gegen Entscheide von Wettkampf-Jurys 41.2 Fälle, die ihnen von den Wettkampf-Jurys vorgelegt werden. Die Wettkampf-Jurys42. Die Wettkampf-Jurys entscheiden über: 42.1 Verstösse gegen Wettkampfreglemente 42.2 Gelangt eine Wettkampf-Jury zum Schluss, ihre Strafkompetenz sei in Anbetracht der Schwere des Verstosses unzureichend, kann sie den Fall zur Beurteilung an die Beschwerdekommission überweisen. Komitees,Sub-Komitees und Arbeitsgruppen43. Stellung, Aufgabe 43.1 Der Vorstand ernennt die Vorsitzenden und die Mitglieder der Komitees, Sub-Komitees und Arbeitsgruppen, die ihn beraten und für die technischen und anderen spezifischen Aufgaben der FIS zuständig sind. Rechnungs-Revisoren44. Aufgabe 44.1 Die Rechnungsrevisoren prüfen die vom Vorstand vorgelegte Rechnung und erstatten dem Kongress schriftlich Bericht. FIS Generalsekretariat1.4 Die FIS hat ihren Sitz in der Schweiz Das FIS General Sekretariat erledigt das Tagesgeschäft und die Administration der Organisation. |
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