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Organisation der FIS 

Auszug der Statuten

12.  Die Organe der FIS sind

12.1  Entscheidungsorgane
12.1.1  Kongress
12.1.2  Vorstand mit Geschäftsleitungsausschuss und Generalsekretär.
12.1.3  Dopingausschuss des Vorstandes 
12.1.4  FIS Gericht

12.2  Beratende Organe:
12.2.1  Komitees und ihre Sub-Komitees
12.2.2  Arbeitsgruppen

12.3  Für Wettkampfaufgaben
12.3.1  Wettkampf Jurys
12.3.2  Beschwerdekommissionen

12.4  Rechnungsrevisoren

Kongress

13.  Zuständigkeit und Aufgaben

13.1  Der Kongress ist das oberste Organ der FIS.

13.2  Der Kongress hat folgende Aufgaben:
13.2.1  Erlass und Änderung der Statuten und der Internationalen Skiwettkampfordnung;
13.2.2  Abnahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes, der Rechnung und des Berichtes der Revisoren; Entlastung des Vorstandes;
13.2.3  Genehmigung des Budgets mit Festsetzung des Jahresbeitrages und der Gebühren;
13.2.4  Wahl des Vorstandes und Wahl der Rechnungsrevisoren;
13.2.5  Aufnahme und Ausschluss von Mitglied- und Teilmitgliedverbänden;
13.2.6  Entscheid über Anträge von Mitgliedverbänden und des Vorstandes sowie Entscheid über Berufungen gegen Vorstandsbeschlüsse;
13.2.7  Einführung, Änderung oder Streichung von Veranstaltungen;

Vorstand

26.  Zuständigkeit

26.1  Der Vorstand ist zwischen den Kongressen die oberste Behörde der FIS.

26.2  Der Vorstand trifft alle erforderlichen Entscheide. Soweit solche Entscheide aber in die Zuständigkeit des Kongresses fallen, sind sie nur bis zum nächsten Kongress gültig und müssen diesem zur Entscheidung vorgelegt werden.

26.3  Der Vorstand vertritt die FIS nach aussen und pflegt die Beziehungen zu anderen internationalen Sportverbänden und Organisationen.

27.  Aufgaben und Verantwortung

27.1  Der Vorstand ist für die gesamte Geschäftsführung verantwortlich.

27.2  Im einzelnen obliegen dem Vorstand folgende Aufgaben:
27.2.1  Antragstellung an den Kongress;
27.2.2  Durchführung der vom Kongress gefassten Beschlüsse;
27.2.3  Vergabe von Skiweltmeisterschaften;
27.2.4  Festsetzung der Beiträge der Kandidaten und Organisatoren von Skiweltmeisterschaften zugunsten der kleinen und in Entwicklung befindlichen Mitgliedverbände;
27.2.5  Änderung der Internationalen Skiwettkampfordnung und Erlass übriger Reglemente;
27.2.6  Überwachung der Einhaltung von Statuten und Reglementen sowie der Vorstandsbeschlüsse;
27.2.7  Ausarbeitung von Regeln und Empfehlungen für den allgemeinen Skisport;
27.2.8  Prüfung und gegebenenfalls Genehmigung der Anträge der Komitees;
27.2.9  Vorbereitung des Kongresses;
27.2.10 Aussprechen von Sanktionen.
27.2.11 vorläufige Sperre von Mitgliedverbänden, Wettkämpfern und Offiziellen bei schweren Verstössen gegen die Reglemente.

27.3  Der Vorstand kann einzelne seiner Aufgaben an den Präsidenten und/oder den Generalsekretär delegieren.

27.4  Die laufende Geschäftsführung besorgen der Präsident und/oder der Generalsekretär entsprechend ihren Pflichtenheften

FIS Gericht

40.  Das FIS Gericht entscheidet über:

40.1  Beschwerden gegen die vom Vorstand und der Beschwerdekommissionen verhängten Sanktionen, ausgenommen in Dopingfällen

40.2  Streitigkeiten zwischen Mitgliedverbänden

40.3  Streitigkeiten zwischen Mitgliedverbänden und Wettkämpfern, sofern beide Parteien dmit einverstanden sind

40.4  die anderen Fälle auf Verlangen des Vorstandes (siehe Bestimmungen über die Disziplinarstrafen)

Die Beschwerdekommissionen

41  Die Beschwerdekommissionen entscheiden über:

41.1  Beschwerden gegen Entscheide von Wettkampf-Jurys

41.2  Fälle, die ihnen von den Wettkampf-Jurys vorgelegt werden.

Die Wettkampf-Jurys

42.  Die Wettkampf-Jurys entscheiden über:

42.1  Verstösse gegen Wettkampfreglemente

42.2  Gelangt eine Wettkampf-Jury zum Schluss, ihre Strafkompetenz sei in Anbetracht der Schwere des Verstosses unzureichend, kann sie den Fall zur Beurteilung an die Beschwerdekommission überweisen.

Komitees,Sub-Komitees und Arbeitsgruppen

43.  Stellung, Aufgabe

43.1  Der Vorstand ernennt die Vorsitzenden und die Mitglieder der Komitees, Sub-Komitees und Arbeitsgruppen, die ihn beraten und für die technischen und anderen spezifischen Aufgaben der FIS zuständig sind.

Rechnungs-Revisoren

44.  Aufgabe

44.1  Die Rechnungsrevisoren prüfen die vom Vorstand vorgelegte Rechnung und erstatten dem Kongress schriftlich Bericht.

FIS Generalsekretariat

1.4  Die FIS hat ihren Sitz in der Schweiz

Das FIS General Sekretariat erledigt das Tagesgeschäft und die Administration der Organisation.

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